top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vorbemerkung

a) Vorliegende Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Verpflichtungen aus den zwischen dem Kunden (nachfolgend bezeichnet als "Auftraggeber") und GRUBER Logistics AG, Nationalstraße 75, 39040 Auer, MwSt. IT00520690215 (nachfolgend bezeichnet als “GRUBER”) abgeschlossenen Verträgen und regeln die jeweiligen Rechte und Verpflichtungen sowie die Haftung der Vertragsnehmer im Zusammenhang mit der Durchführung italienweiter und internationaler Transporte.

b) Allfällige Änderungen bzw. Abweichungen von den Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig und wirksam, wenn sie von den entsprechend befugten Personen schriftlich vereinbart werden.

2. Begriffsbestimmungen

Vertrag: jedwedes von und mit GRUBER abgeschlossene Vertragsverhältnis;

Vertragsangebot: das von GRUBER übermittelte Angebot samt Auftragsbeschreibung, Vergütung und Hinweis auf vorliegende Allgemeinen Geschäftsbedingungen;

Auftraggeber: das Rechtssubjekt, das den Auftrag zur Beförderung für den Abschluss des Transportvertrages bzw. für die Durchführung einer oder mehrere Nebenleistungen erteilt;

Merchant: bezieht sich gleichermaßen auf den Auftraggeber, Absender, Verlader, Shipper, Empfänger;

Absender/Verlader/Shipper/Empfänger: das Rechtssubjekt (sofern es nicht der Auftraggeber ist) gemäß Frachtpapieren, das gegenüber GRUBER gesamtschuldnerisch haftet;

Spediteur: das Rechtssubjekt, das den Auftrag zum Abschluss des Transportvertrages im eigenen Namen und auf Rechnung des Auftraggebers sowie zur Durchführung von Nebenleistungen erhält;

Spediteur-Frachtführer: der Spediteur, der aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung den Transport durchführt;

Frachtführer: das Rechtssubjekt, das den Transport mit eigenen oder fremden Mitteln durchführt.

3. Einstufung von GRUBER

GRUBER handelt als Spediteur gemäß Artikel 1737 bis 1740 ZGB und übernimmt keine Haftung des Frachtführers, vorbehaltlich der Fälle, in denen aus dem von GRUBER dem Kunden übermittelten Vertragsangebot ausdrücklich hervorgeht, dass GRUBER den Transport vornehmen möchte.

4. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss erfolgt gemäß Art.1326 Absatz 1 ZGB mit Annahme des Vertragsangebots von GRUBER.

Der Auftragnehmer kann GRUBER Anfragen zum Abschluss eines einzigen Speditionsauftrags über eine entsprechende Schnittstelle zwischen dem von ihm verwendeten und dem von GRUBER verwendeten Computersystem übermitteln. Voraussetzung hierfür ist, dass der Auftragnehmer dem Kunden diese Möglichkeit ausdrücklich mindestens schriftlich zugestanden hat.

Die Abtretung der Ware durch den Merchant gilt als ausdrückliche Annahme des Vertragsangebots, dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der für das jeweilige Verhältnis geltenden Besonderen Geschäftsbedingungen.

Allfällige schriftliche oder mündliche Anweisungen des Merchant, die den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuwiderlaufen oder damit nicht vereinbar sind und von denen nicht ausdrücklich abgewichen wird bzw. die nicht von GRUBER schriftlich bestätigt werden, gelten als nicht erteilt und können GRUBER gegenüber nicht eingewendet werden.

 

5. Beschreibung der Leistungen

GRUBER führt für den Auftraggeber die Spedition der im Beförderungsauftrag angeführten Waren zwischen einer oder mehreren vom Auftraggeber angegebenen Abhol- und Lieferanschriften durch.

GRUBER steht es frei, den Transport nach den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen oder von Dritten durchführen zu lassen. GRUBER hat dem Auftraggeber auf Verlangen Namen und Anschrift dieser Dritten mitzuteilen.

Die Wahl des Transportmittels und der Abschluss von allfälligen Durchführungsverträgen steht GRUBER frei.

GRUBER schließt für den Auftraggeber, auf dessen ausdrückliches Verlagen hin über eine IT-Plattform vor der Auslieferung der Ware, eine Warenversicherung bei einer Versicherung ab.

 

6. Haftung

a) Die gegenseitige Haftung der Parteien unterliegt den italienischen gesetzlichen Bestimmungen und den internationalen Übereinkommen über Beförderungen (sofern anwendbar).

b) GRUBER haftet keinesfalls für Folgeschäden bzw. indirekte Schäden.

c) Unabhängig von der rechtlichen Einstufung des Vertrages hat der Merchant, auch auf Rechnung seiner Rechtsnachfolger, bei sonstigem Verfall, allfällige Nichterfüllungen von GRUBER innerhalb von 8 Tagen ab Erhalt der Waren zu beanstanden.

d) Fordert der Merchant besondere Durchführungsweisen der vertraglichen Leistungen, hat GRUBER diese dem Frachtführer und den übrigen einbezogenen Handlungsträgern zu übermitteln und haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Weitergabe besagter Anweisungen.

e) Das Ver- und Entladen der Waren darf ausschließlich von befugten Personen des Ver- und Entladeortes auf eigene ausschließliche Haftung durchgeführt werden und darf keinesfalls vom Fahrer durchgeführt werden.

f) Liefernachweise jedweder Art werden von GRUBER für die vorgeschriebene Dauer der erbrachten Dienstleistung elektronisch aufbewahrt und werden dem Merchant auf Verlangen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

g) Unabhängig von der rechtlichen Einstufung des Vertrages ist die Haftung von GRUBER gemäß Art. 1696 ZGB beschränkt.

 

7. Lieferfristen und Durchführungsweisen

a) GRUBER bindet sich weder an noch sichert GRUBER die Einhaltung der Lieferfristen seitens der Frächter und der in die Durchführung der Beförderung oder Transporte verwickelten Handlungsträger zu. Die in den vertraglichen Angeboten oder im Schriftverkehr angeführten Lieferfristen gelten stets als Richtwerte.

b) GRUBER haftet demnach nicht für Verspätungen bei der Abholung bzw. Transport bzw. Übergabe jedweder Beförderung, unabhängig von der Ursache dieser Verspätungen.

c) Davon unbeschadet bleibt die ausdrückliche schriftliche Annahme seitens GRUBER von Bindefristen, die im jeweiligen Vertragsangebot angeführt sind.

d) In Ermangelung spezifischer schriftlicher Anweisungen vor der elektronischen Bestellung seitens des Merchant kann GRUBER den Frächter, den Weg, das Beförderungsmittel und die Beförderungsweise auswählen.

 

8. Erklärungen und Zusicherungen des Merchant

a) Folgende Verpflichtungen fallen in den Verantwortungsbereich des Merchant, der auch für seine Rechtsnachfolger haftet:

  • ordnungsgemäße und genaue Beschreibung der Waren in allen Frachtpapieren;

  •  keine nicht von GRUBER annehmbaren Waren oder Güter oder Waren oder Güter, die nicht vermarktet werden dürfen bzw. deren Beförderung gemäß den geltenden italienischen bzw. internationalen Bestimmungen verboten ist

  • die Art der Waren, die Anzahl, Menge, Qualität, Inhalt der Frachtstücke, Bruttogewicht (samt Verpackungsgewicht und Palette und Raumbedarf selbiger), Abmessungen und jedwede sonstige Angabe ist wahr und richtig;

  • die Verpackung und verwendete Etickettierung ist im Zusammenhang mit den Waren und Transportweisen geeignet und beschädigen nicht die Transportmittel, Planen und Abdeckungen jedweder Art, die auf Verlangen des Merchant bereitgestellt werden 

b) Der Merchant hat sämtliche Informationen, Daten, Zollposition und -einstufung der Waren und sämtliche Unterlagen für die Umsetzung der Zolltätigkeiten rechtzeitig auszuhändigen und dabei die volle und ausschließliche Haftung zu übernehmen

c) Der Merchant ermächtigt GRUBER zur Verwaltung aller Transportdaten, gegebenenfalls auch vertraulicher Daten, um die Abwicklung sämtlicher verwaltungsrechtlicher bzw. operativer Formalitäten zu gewährleisten, die elektronisch erforderlich sind, damit die Beförderung bestmöglich abgewickelt wird.

d) Der Merchant ist dazu verpflichtet, GRUBER von jedwedem (auch indirekten) Schaden, Reklamation oder Kosten jedweder Art infolge der Nichterfüllung seiner Verpflichtungen bzw. jener seiner Rechtsnachfolger schad- und klaglos zu halten.

 

9. Vergütung

a)  Die Vergütung für die Dienstleistung und die entsprechenden Zahlungsziele sind im vertraglichen Angebot enthalten.

b)  Sofern nicht anders angegeben, versteht sich die Vergütung in Euro ohne Mehrwertsteuer und beinhaltet die Zahlung der Dienstleistung zum Zeitpunkt der Bestellung über die Computerplattform oder für alle anderen Kosten innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung der Rechnung oder durch Belastung des Kontos, von dem aus die Bestellung aufgegeben wurde.

GRUBER behält sich das Recht vor, die Durchführung von Dienstleistungen zu verweigern oder die Annahme neuer Aufträge an die Leistung geeigneter Garantien zu knüpfen, sofern der Merchant in seinem Ermessen aus finanzieller Sicht nicht vertrauenswürdig ist.

c)  Die von GRUBER im Rahmen der Durchführung der Dienstleistungen getragenen Extrakosten sind bei Sicht zur Zahlung fällig und zwar auf Verlangen eines einfachen Nachweises.

d)  Die nicht erfolgte Zahlung einer Rechnung bei der entsprechenden Fälligkeit führt zum Terminverlust des Merchant und GRUBER ist dazu berechtigt, die Ausführung weiterer auch bereits vereinbarter Aufträge auszusetzen.

e)  Die Zahlung der Vergütung für die abgeschlossenen Dienstleistungen darf auf Grundlage tatsächlicher oder vermeintlicher Beanstandungen über die Qualität der Dienstleistung, die im guten Glauben verhandelt werden, nie ausgesetzt oder nach Fälligkeit verzögert werden

f) Der Merchant darf die Vergütung oder sonstige geschuldete Kosten nicht mit Forderungen aus Schäden, Verspätungen oder sonstigen Beanstandungen aufrechnen, außer dies wurde von GRUBER genehmigt.

g)  Der Merchant hat, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Angebot angeführt ist, die Speditions-/Versandkosten gemäß Artikel 1719 und 1720 ZGB zu decken.

h) Unabhängig von der rechtlichen Einstufung des Vertrages ist GRUBER dazu berechtigt, die Güter und Dokumente des Merchant als Sicherstellung der Zahlung seiner Forderungen einzubehalten, auch wenn die Forderungen auf frühere Verhältnisse zurückgehen.

 

10. Konsumentenschutz

a) Vorliegende Bestimmung gilt dann, wenn der Merchant als Verbraucher verstanden wird (natürliche Person), der nicht für Zwecke handelt, die nicht mit der geschäftlichen, gewerblichen, handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeit zusammenhängen.

b) In diesem Fall gehen die in diesem Artikel enthaltenen Bestimmungen den widersprüchlichen Bestimmungen in den anderen Teilen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. in anderen Dokumenten wie Angeboten, Informationen oder Werbeinformationen vor.

c) Der Merchant wird durch die Verbraucherschutzordnung geschützt (GVD 206 vom 06.09.2015), die für die von GRUBER erbrachten Dienstleistungen vollumfänglich gilt.

d) Wird die Dienstleistung aus der Ferne oder an einem anderen Ort als dem Sitz von GRUBER verkauft, hat der Merchant ein Rücktrittsrecht, das innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Erteilung des Transportauftrags oder der Annahme des Angebots ausgeübt werden kann.

e) Der Rücktritt kann formlos ohne Nennung eines Grundes per E-Mail an die im Angebt angegebene Adresse oder, in Ermangelung derer, an die Adresse info@gruber-logistics.com geschickt werden, wobei der Name des Merchant und die Daten der Dienstleistung (Ver-und Entladeort, Daten usw.) genau anzugeben sind.

f) Das Rücktrittsschreiben ist erst dann wirksam, wenn es dem Empfänger mindestens 72 Stunden vor dem für die Erbringung der Dienstleistung festgesetzten Zeitpunkt zugeht.

g) Die Ausübung des Rücktrittsrechts berechtigt zur vollständigen Rückzahlung der gegebenenfalls bezahlten Vergütung innerhalb von 14 Tagen ab entsprechender Mitteilung.

h) Ausschließlicher Gerichtsstand für die Streitigkeiten zwischen dem Merchant und GRUBER im Zusammenhang mit den unter die vorliegenden Geschäftsbedingungen fallenden Dienstleistungen ist der Ort, an dem der Merchant seinen Sitz hat (sofern in Italien).

 

11. Privacy

a) GRUBER verwendet die vom Merchant im Rahmen der Geschäftsbeziehung gesammelten Daten ausschließlich für die Planung und Durchführung der unter vorliegende Geschäftsbedingungen fallenden Leistungen.

b) Die Übermittlung der Daten ist verpflichtend;

Werden diese nicht übermittelt, können die Leistungen seitens GRUBER weder angeboten noch durchgeführt werden.

c) Die Daten werden vorwiegend in elektronischer Form gesammelt und aufbewahrt und gemäß den italienischen gesetzlichen Mindestanforderungen geschützt.

d) Nur diejenigen Personen innerhalb des Unternehmens, die sich mit der Organisation der Dienstleistungen, Rechnungsstellung und Buchhaltung, Schadensmanagement und Rechtsstreitigkeiten befassen, sind berechtigt, die Daten einzusehen und zu verwenden.

e) Die Daten dürfen nur zur Gewährleistung der Erbringung von Dienstleistungen an Personen außerhalb des Unternehmens mitgeteilt werden (z.B. Subunternehmer oder Drittlieferanten), und zwar beschränkt auf die für diesen Zweck unbedingt erforderlichen Daten.

f) Die Daten können außer- oder innerhalb der Organisation in anonymisierter und abgekürzter Form zur statischen Auswertung herangezogen werden.

g) Die Daten dürfen nicht für Werbe- oder Marketingzwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Merchant außerhalb des Unternehmens verbreitet werden.

h) Der Merchant kann zu jedwedem Zeitpunkt nach dem Ursprung der personenbezogenen Daten, den Verarbeitungszwecken und -modalitäten, der für die elektronische Verarbeitung verwendeten Logik, dem Inhaber der Datenverarbeitung und den anderen Personen, die Kenntnis von den Daten erlangen könnten, fragen.

i) Der Merchant kann weiters zu jedwedem Zeitpunkt eine Aktualisierung oder Richtigstellung der Daten, Löschung, Anonymisierung oder Sperrung der Daten verlangen.

l) Der Verantwortliche für Datenverarbeitung ist der gesetzliche Vertreter von GRUBER.

 

12. Ethikkodex

a) Der Merchant ist im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen mit GRUBER in Kenntnis, dass die Gesellschaft einen Ethikkodex hat und verpflichtet sich, die darin enthaltenen Werte, Grundsätze und Verpflichtungen einzuhalten.

b) Der gesamte Ethikkodex ist auf der Website des Unternehmen unter folgendem Link einsehbar: http://www.it.gruber-logistics.come/impresa/leitbild/.

c) Der Merchant ist darüber in Kenntnis und nimmt an, dass GRUBER keine Geschäftsbeziehungen mit Rechtspersonen unterhält, die nicht die Werte, Grundsätze und Verpflichtungen im Ethikkodex einhalten.

d) Verstößt der Merchant gegen die Werte, Grundsätze und Verpflichtungen im Ethikkodex, stellt dies einen Grund für die Unterbrechung der bestehenden Geschäftsbeziehung oder zum Ausschluss von möglichen zukünftigen Geschäftsbeziehungen dar.

 

 

13. Anwendbares Gesetz, Rechtsprechung und zuständiger Gerichtsstand

a)  Sämtliche mit GRUBER abgeschlossenen Verträge unterliegen den italienischen gesetzlichen Bestimmungen und den einschlägigen internationalen Übereinkünften.

b) Ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Streitigkeit in Verbindung mit dem Abschluss, der Durchführung und Auslegung der Verträge ist Bozen.

*         *         *

 

Sonderbedingungen für den internationalen Landverkehr und Intermodalverkehr auf Straße/Schiene

14. Anwendungsbereich, maßgebendes Recht

Unbeschadet der Bestimmungen in den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Bedingungen in diesem Abschnitt für jene Fälle, in denen GRUBER ausdrücklich zugestimmt hat, den Transport mit eigenen oder fremden Mitteln vorzunehmen.

Diese gelten auch für den Intermodalverkehr Schiene/Straße.

Die in diesem Abschnitt geregelten Transporte unterliegen der Internationalen Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen und den in Italien geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

15. Ermächtigung zur Weitervergabe von Beförderungsaufträgen

a) Agiert GRUBER als Frächter, wird er vom Merchant stets ermächtigt, für die Erbringung der vertraglichen Leistungen auf Unter-Frachtführer oder sonstige Lieferanten aus jedwedem Rechtstitel zurückzugreifen, ohne dass hierfür eine ausdrückliche Genehmigung des Merchant oder eine vorherige Unbedenklichkeitserklärung letzteren erforderlich ist.

b) Nimmt der Merchant Transportleistungen in Anspruch, die ausschließlich von Angestellten von GRUBER ausgeführt werden, hat er dies bei Antrag auf vertraglichem Angebot ausdrücklich anzugeben oder schriftlich mitzuteilen und unterliegt der Verfügbarkeit der Mittel von GRUBER, das sich das Recht auf Verweigerung des Transports vorbehält.

 

 

16. Halt

Für jedes Ver- und Entladen sind 2 Stunden in den Transportkosten ab Ankunft des Fahrzeugs am Ver- bzw. Entladestandort einbegriffen. Gehen besagte Tätigkeiten über obenstehende zwei Stunden hinaus, fallen Kosten in Höhe von Euro 85 je zusätzlicher Stunde an bzw. werden automatisch von GRUBER von etwaigen Forderungen abzogen, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von Euro 650 pro Tag.

 

17. Verschieben bzw. Annullieren von Transportaufträgen

Bei Verschieben bzw. Annullieren von Transportaufträgen fallen folgende Kosten an:

- Verschieben bzw. Annullieren innerhalb von 3 Werktagen ab vereinbartem Verladezeitpunkt, Belastung in Höhe von 30% der Frachtgebühr;

- Verschieben bzw. Annullieren innerhalb von 1 Werktag ab vereinbartem Verladezeitpunkt, Belastung in Höhe von 60% der Frachtgebühr;

- Verschieben bzw. Annullieren am vereinbarten Verladetag, Belastung in Höhe von 100% der Frachtgebühr;

 

GRUBER ist dazu berechtigt, die Güter und Dokumente des Merchant als Sicherstellung der Zahlung seiner Forderungen einzubehalten, auch wenn diese auf vorherige Verhältnisse zurückgehen.

 

Bei nicht erfolgter Zahlung etwaiger geschuldeter/infolge des Transports entstehender Kosten behält sich GRUBER das Recht vor, die Forderungen gegenüber dem Empfänger der transportgegenständlichen Waren gemäß Art. 1692 ZGB bzw. Art. 13 der Internationalen Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen  gerichtlich einzuklagen. Vorliegendes von Ihnen angenommenes Angebot mit Beauftragung zum Transport stellt den mit GRUBER Logistics AG abgeschlossenen Vertrag dar, dessen Fristen und Bedingungen nur nach vorheriger Genehmigung der Geschäftsleitung von GRUBER Logistics AG geändert werden können. Frachtbriefe, Lieferscheine und sonstige vom Fahrer unterzeichnete Dokumente gelten als reiner Nachweis für die Entgegennahme der Waren und stellen keine Abweichung zu den in diesem Angebot vorgesehenen vertraglichen Bedingungen dar.

bottom of page